Anfang des Semesters haben die Lehrverantwortlichen der Biochemie mitgeteilt, dass Studierende, die an der Abschlussklausur krankheitsbedingt nicht teilnehmen können, nicht die Wiederholungsklausur (2 Wochen später) mitschreiben dürfen. Damit werden Studierende aufgrund von gesundheitlichen Umständen, die mit einem Attest belegt werden müssen, zu einem zusätzlichen Semester gezwungen, da sie sich erst ein halbes Jahr später zum Physikum anmelden können. Ein sinnvoller Lösungsvorschlag ist bisher nicht in Sicht.
Wir verurteilen diese Entscheidung klar und fordern sowohl die Biochemie als auch das Studiendekanat dazu auf, dieses absurde Vorhaben zu stoppen.
Genauere Informationen:
Bisher war das so noch nicht der Fall doch nun ist die Biochemie das erste und einzige Fach der Vorklinik, das diese Regelung einführt. Als Argument für die Entscheidung wird der Begriff „Wiederholungsklausur“ auf die Goldwaage gelegt und gesagt, dass diese den Personen vorbehalten sei, die bereits mindestens einmal eine Klausur nicht bestanden hätten. Fest steht, dass dies in der Studienordnung keineswegs so vorgeschrieben ist. Viel mehr ist dort sogar geregelt, dass „die erste Wiederholungsmöglichkeit […] zeitlich so anzubieten [ist], dass den Studierenden die ungehinderte Fortsetzung des Studiums ermöglicht wird“ (1). Von ungehinderter Fortsetzung des Studiums kann keine Rede sein, wenn das Physikum um ein Semester nach hinten geschoben werden muss. Selbst wenn die Begriffe „Wiederholungsklausur“ bzw. „-möglichkeit“ eine rechtliche Grauzone darstellen sollten, ist von Seiten der Biochemie bewusst eine Entscheidung zum erheblichen Nachteil der Studierenden gefällt worden.
Wir StudierendenvertreterInnen verurteilen diese Entscheidung klar und hatten bereits im April gegenüber dem Studiendekanat auf das Problem hingewiesen und um Klärung gebeten. Da es einen Monat später noch keine Neuigkeiten gab, haben wir das Vorgehen der Biochemie in der Sitzung der Studienkommission, die letzte Woche stattfand, erneut scharf kritisiert. Daraufhin sagte der Prüfungsverantwortliche der Biochemie, dass schlechte Studierende bewusst auf die Wiederholungsklausur spekulieren würden, weil sie sich dort bessere Bestehenschancen erhofften. Damit unterstellt er den Studierenden nicht nur sich bewusst falsche Atteste zu erschleichen, sondern zweifelt indirekt auch die Kompetenz der ausstellenden Ärztinnen und Ärzte an.
Eine derartige Aussage von einem Universitätsprofessor ist beschämend und ein Schlag ins Gesicht für alle Studierenden, vor allem für z.B. chronisch kranke Menschen.
Folgen der Regelung werden sein, dass Studierende bewusst in prüfungsunfähigem Zustand an der Klausur teilnehmen bzw. einen Fehlversuch in Kauf nehmen, um das zusätzliche Semester zu vermeiden. Beides ist absolut inakzeptabel. Häufig gibt es existenzielle Zwänge die Regelstudienzeit einzuhalten, etwa weil danach kein BAföG-Anspruch mehr besteht.
Als Lösungsvorschlag wurde eine mündliche Nachprüfung für betroffene Studierende ins Spiel gebracht. Dies ist unserer Meinung nach jedoch ein Schritt in die völlig falsche Richtung. Er würde zwar das Problem des zusätzlichen Semesters beheben, aber auch zu einer erheblichen Ungleichbehandlung und damit großem Unmut unter den Studierenden führen. Davon abgesehen ist der Vorschlag auch nicht mit der Studienordnung vereinbar. Diese schreibt vor, dass “die Wiederholungserfolgskontrollen […] aus Gründen der Herstellung einer Vergleichbarkeit und Prüfungsgerechtigkeit in der Form durchgeführt werden [müssen], in der der Erstversuch der Erfolgskontrolle […] stattgefunden hat.” (2)
Wir fordern die Verantwortlichen der Biochemie dazu auf die bisherige Regelung beizubehalten: Studierende, die an der ersten Klausur aufgrund von Krankheit fehlen, müssen die Möglichkeit haben an der Wiederholungsklausur teilzunehmen.
Des Weiteren fordern wir das Studiendekanat auf, für eine Einhaltung der Studienordnung – nicht nur von Seiten der Studierenden – zu sorgen und derartige Absurditäten zu unterbinden.
Die jüngste Entscheidung der Biochemie ist jedoch nur eine von vielen, die unter uns Studierenden für Unmut sorgt: Stundenpläne werden teilweise erst 3 Tage im Voraus mitgeteilt; Lehrveranstaltungen, darunter Kurse in denen elementare ärztliche Basisfertigkeiten unterrichtet werden, fallen aus, weil Lehrende unentschuldigt fehlen und kein Ersatz verfügbar ist (siehe auch Info unten*); Informationen zu anstehenden Klausuren fehlen und werden erst nach mehrmaligem Nachfragen bekannt gegeben. Das und noch einige weitere Punkte sorgen dafür, dass die Unzufriedenheit in den letzten Semestern stetig zugenommen hat. Außerdem entsteht der Eindruck, dass manche Entscheidungen bewusst zum Nachteil der Studierenden gefällt werden.
Wir fordern daher auch alle Lehrenden, insbesondere die EntscheidungsträgerInnen, dazu auf die Situation der Studierenden endlich ernst zu nehmen und sich aktiv für eine Verbesserung des Studienalltags einzusetzen.
Bereits im Herbst letzten Jahres haben wir eine Liste mit Forderungen für eine Änderung der Studienordnung erarbeitet und dem Studiendekanat mitgeteilt. Zentrale Punkte darin sind u.a.: eine automatische Verlängerung der 18-Monate-Regel für Eltern oder chronisch Kranke; Mitteilung der Stundenpläne 4 Wochen vor Vorlesungsbeginn (auch für spätere Module); die Möglichkeit der Abmeldung vom Erstversuch einer Prüfung; krankheitsbedingte Abwesenheit darf nicht als Fehltermin gewertet werden; Reduktion der Anwesenheitspflicht auf 70 %.
Über diese Änderungen soll noch in diesem Jahr gesprochen werden. Wir werden uns weiterhin mit allen Kräften für faire Bedingungen, mehr Freiheit im Studium und eine Verbesserung der Studiensituation einsetzen. Die Entwicklungen an der Fakultät werden wir in den entsprechenden Gremien (v.a. Studienkommission und Fakultätsrat) kritisch und konstruktiv begleiten.
Werdet auch ihr aktiv und teilt dem Studiendekanat bzw. der Biochemie (z.B. per Mail, Telefon oder im persönlichen Gespräch) mit, was ihr von dieser Regelung bzw. den Entwicklungen in den letzten Monaten haltet. Scheinbar fehlt einigen verantwortlichen Personen ein realitätsnaher Blick auf unsere Situation und die Zeit, zu der sie noch studiert haben.
Eure Unabhängigen Mediziner
*Bitte helft uns Probleme bei Veranstaltungen zu dokumentieren und nutzt folgendes Formular, wenn eine Veranstaltung ausfällt oder mit zu vielen Personen stattfindet. Wir brauchen diese Daten, um uns für eine Verbesserung einzusetzen.
Hier der Link: http://goo.gl/forms/ppPIt0jOfxLb2Ro62
Edit:
Inzwischen hat die Biochemie ihr Fehlverhalten wohl eingesehen. Auf der Website des Instituts findet man nun die Information, dass es 6 Tage nach der Abschlussklausur eine “Ersatzklausur” für die Personen geben wird, die beim ersten Termin entschuldigt gefehlt haben.
Das ist eine gute Nachricht, die jedoch knapp einen Monat vor der Klausur viel zu spät kommt. Außerdem entschuldigt sie das beschämende und studierendenfeindliche Verhalten der beteiligten Akteure in keinster Weise. Des Weiteren ist unverständlich warum die Biochemie lieber eine dritte Klausur konzipiert als die bisherige Regelung beizubehalten.
Unsere Forderungen und Kritikpunkte abseits der Biochemie sind natürlich nach wie vor aktuell und zentraler Inhalt unserer Arbeit.
(1): §12, Abs. 2, Satz 1 der Anlage 1 zur Studienordnung für den Studiengang MEDIZIN an der Georg-August-Universität Göttingen
(2): §12, Abs. 2, Satz 3 der o. g. Anlage.