Fachschaftsparlament
Das Fachschaftsparlament (FSP) wird jedes Jahr im Januar im Rahmen der Uniwahlen gewählt und hat 21 Sitze (z.Z. 18 Unabhängige Mediziner, 3 Basisgruppe Medizin). Es wählt den Fachschaftsrat, der das ausführende Organ der Fachschaft darstellt. Außerdem verfügt und entscheidet es über den Haushalt der Fachschaft Medizin.

Fachschaftsrat
Der Fachschaftsrat setzt die Beschlüsse des FSP um und ist die geschäftsführende Leitung der Fachschaft. Die Arbeit des Fachschaftsrats wird auf mehrere ReferentInnen aufgeteilt, wobei die Vertretung nach außen von dem oder der SprecherIn übernommen wird.  Zur Zeit wird der FSR von den Unabhänigen Medizinern gestellt.

Fakultätsrat
Der Fakultätsrat ist das oberste Entscheidungsgremium der medizinischen Fakultät. Er entscheidet in Angelegenheiten der Forschung und Lehre und beschließt die Ordnungen der Fakultät, insbesondere die Studien-, Prüfungs- und Promotionsordnungen. Dem Fakultätsrat gehören 13 Mitglieder mit Stimmrecht an, davon sieben Professor*innen, zwei Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, zwei Mitarbeiter*innen aus Technik und Verwaltung und zwei Studierende. Seit über 20 Jahren stellt die UM die studentischen Fakultätsräte. Nur dadurch konnten wir beispielsweise die Studienordnung aktiv mitgestalten und so u.a. die Symptompflicht auf Prüfungsunfähigkeitsbescheinigungen abschaffen, An- und Abmeldungen für Klausuren ermöglichen und Ausnahmen im Krankheitsfall schaffen.

Studienkommission

Die Studienkommission ist eine Kommission des Fakultätsrats und hat 14 Mitglieder – 7 Lehrende und 7 Studierende. Dort werden alle Belange, die das Studium betreffen, behandelt und diskutiert und dann dem Fakultätsrat vorgelegt. Außerdem entscheidet die Studienkommission über die Verwendung der Studienqualitätsmittel (SQM), die vom Land Niedersachsen zur Verfügung gestellt werden.

Wir setzen als UM durch, dass beispielsweise die verlängerten Öffnungszeiten in der Medi-Bib, die studentischen Tutorien und das Repetitorium Vorklinik, Lehrbücher, die AMBOSS-Campuslizenz, das STÄPS, FAMS-Kurse, Druckguthaben, Werbekosten für die Patientenkurse in der Zahnmedizin,  u.v.m. für die Studis kostenlos bezahlt werden.

In Zusammenarbeit mit dem Studiendekanat haben wir eine Prüfungshandreichung ausgearbeitet, die im Sinne der Qualitätssicherung Empfehlungen für die Durchführung von Prüfungen gibt. Die von Studierenden häufig kritisierten K-Prim und Pick-N-Fragen (Richtig/Falsch-Fragen bzw. mehrere Antworten richtig) werden seitdem vom Studiendekanat nicht mehr empfohlen. Dadurch konnten wir eine drastische Reduzierung der Verwendung dieser Fragetypen in Prüfungen erzielen!