Zurückversetzung ins prädigitale Zeitalter vorerst verschoben

Prädigitales Zeitalter: Kopierer statt StudIPIn den letzten Wochen habt ihr bestimmt in den Medien oder im Internet vom Diskurs zwischen den Universitäten und der VG Wort im Bezug auf das Urheberrecht in universitären Online-Lernplattformen gehört. Die entsprechenden Parteien konnten sich aktuell auf eine Vertagung der Frist einigen, sodass nicht wie bisher angekündigt zum 31.12.2016 alle Dokumente in StudIP gesperrt werden. Vorerst müsst ihr also keine Sorge, um fehlende Folien von Vorlesungen haben. Grundsätzlich bezieht sich die Regelung, die verändert werden soll, eher weniger auf unseren Vorlesungen, da es nur um Schriftwerke geht, Bilder und Abbildungen also üblicherweise nicht betroffen sind. 

 

Da es im Internet zumal schwer fällt den Überblick zu behalten, worum es eigentlich geht und was passiert ist, haben wir für jeden der gerne mehr wissen möchte einen kurzen Überblick zusammengefasst:

Die VG Wort (Verwertungsgesellschaft Wort) ist quasi die GEMA der Autoren und Verläge und kümmert sich für sie unter anderem um die Vergütung von digital bereitgestellten Schriftwerken. Schriftwerke sind Artikel, Bücher, Auszüge von Monografien, etc. Es gibt paralell auch weitere Verwertungsgesellschaften wie die GEMA oder die VG Bild-Kunst, die sich um das Urheberrecht an anderen Werken kümmern. Das Urheberrecht an Bildern und Abbildungen und deren Verwendung hat dementsprechend nichts mit dem aktuellen Streit zwischen VG Wort und den Hochschulen zu tun.

Seit 2008 dürfen Hochschulen Schriftwerke und -werkteile innerhalb des Intranets den Studierenden zur Verfügung stellen. Von Anfang an war die sogenannte “angemessene Vergütung” ein Streitpunkt, hierzu gab es diverse Rechtsurteile. Im Grunde fordert die VG Wort eine Einzelvergütung und die Universitäten weiterhin eine Pauschalvergütung. Im Wintersemester 2014/15 wurde an der Universität in Osnabrück die Einzelvergütung bzw. das Meldeverfahren hierzu pilotiert. Ergebnisse waren aus Sicht der Hochschulen: ein Rückgang der Nutzung von Sprachwerken und eine bürokratische Belastung der Dozenten.
Im September 2016 verabschiedeten die KMK (Kultusministerkonferenz) und die VG Wort einen Rahmenvertrag zur Einzelvergütung, damit sollte die von 2008 bis 2016 genutzte Pauschalvergütung ersetzt werden. Diesem Rahmenvertrag folgte der Großteil der Hochschulen nicht, sodass infolgedessen eine Verwendung der Schriftwerke, die die VG Wort lizenziert nicht mehr möglich sein würde.

Dies ist natürlich auch nicht im Interesse der VG Wort, sodass diese sich mit den hochschulen und der KMK an einen Tisch gesetzt hat, um eine Lösung zu finden. Da dies einen längeren Prozess mit sich zieht, wurde vorerst die Umstellung der Pauschal- auf die Einzelvergütung bis Ende September 2017 verschoben.

(Diese Darstellung ist eine kurze überblickende Zusammenfassung und übernimmt dementsprechend keinen Anspruch auf Vollständigkeit.)