Hier findest du unseren Fortschritt zu einem fairen PJ!
Ab dem 01.11.2026 soll eine neue Verordnung in Kraft treten, die zwei wesentliche Verbesserungen für Medizinstudierende im Praktischen Jahr (PJ) mit sich bringt.
Höhere PJ-Vergütung möglich
Die bisherige Begrenzung der PJ-Vergütung auf den BAföG-Höchstsatz soll entfallen. Dadurch können Lehrkrankenhäuser und Universitätskliniken Studierenden künftig eine höhere Vergütung zahlen.
Mehr Flexibilität bei Krankheit
Auch die Regelungen zu krankheitsbedingten Fehlzeiten werden angepasst. Bislang wurden Krankheitstage vollständig auf die maximal zulässigen 30 Fehltage angerechnet. Dadurch verkürzten sich häufig der Urlaub oder die Lernzeit für das Dritte Staatsexamen (M3). Künftig sollen bei Vorlage eines ärztlichen Attests bis zu zehn zusätzliche Krankheitstage möglich sein, ohne dass diese auf die regulären Fehlzeiten angerechnet werden.
Mit der neuen Verordnung sollen die Rahmenbedingungen im Praktischen Jahr verbessert und die Situation von Medizinstudierenden spürbar entlastet werden.
